Auftragserteilung

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Sendungsverfolgung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


 1.    Die Fa. DELIBA-Kurier, Hartmann & Lesemann GbR, Der Kurier Station Barntrup (nachfolgend DK genannt), betreibt ein eigenes Kurier- und Transportunternehmen für Express-Sendungen, Pakete und Direktfahrten. Die vorgenannten Transporte   unterliegen den Vorschriften gem. HGB, CMR, Warschauer Abkommen oder LuftVG, soweit nicht im folgenden abweichende Regelungen getroffen werden.  Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Frachtführer ausdrücklich schriftlich anerkennt.

 2.   Die Beförderung erfolgt wahlweise nach freiem Ermessen durch DK oder durch selbständige Unternehmer (Kuriere), die mit DK vertraglich verbunden sind und die durch DK ausgewählt werden. DK ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmer zu vermitteln. DK wird dann lediglich als Vermittler des Transportvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig. DK stellt bei der Vermittlung von Aufträgen sicher, daß die Durchführung des Transportes auf Grundlage des HGB und dieser AGB’s erfolgt. Die Auswahl der beauftragten Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

3.    Befördert werden können alle Sendungen, die sich für die Beförderung mit Pkw’s und 7,5 to.-Lkw’s i.S.d. Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen, von Gefahrgut sowie von Sendungen, die dem Postmonopol gem. Postgesetz unterliegen, ist ausgeschlossen. Weitere Ausschlüsse nach sonstigen Rechtsgrundlagen bleiben unberührt.

4.    Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und die Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Ablieferungsquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur auf ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger angefordert.

5.    Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Diese Sendungen sind vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggfs. als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier anzuzeigen und unverzüglich gegenüber dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen; nicht erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes schriftlich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden und/oder Fehlmengen. Das Fehlen von Ablieferquittungen nach Ziffer 4. ist binnen 3 Tagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Werden die vorgenannten Fristen nicht eingehalten, entfällt jede Haftung von Frachtführer und des Kuriers.

6.    Die Art des Transportmittels bestimmt DK. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

7.    Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach den bei
Vertragsschluß jeweils gültigen Preislisten von DK. Alle dort angegebenen Preise sind Nettopreise. Für die Abrechnung wird die günstigste Straßenverbindung zwischen Abholungs- und Verbindungsort zugrunde gelegt. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu entrichten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist.  Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann DK für jede weitere Mahnung 10,-- € sowie Verzugszinsen i.H.v. 4 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Deutschland verlangen.

8.    DK sowie die beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmen des HGB für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes. Die Haftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Ablieferung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen des HGB. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan u.ä. bruchempfindlichen Gütern haften wir und die Kurierfahrer nur, wenn diese sachgemäß gegen den Schlag und Stoß in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt sind. Für Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte haften wir und die Kurierfahrer, wenn nachgewiesen wird, daß dieser Schaden auf unserem oder dem Verschulden unseres Erfüllungsgehilfen beruht. Für Lieferfristüberschreitungen und sonstige Vermögensschäden i.S. des HGB wird nur bei Verschulden von DK oder des beauftragten Kuriers oder Unternehmens gehaftet. Der Haftungsumfang bestimmt sich nach der gesetzlichen Standardregelung gem. HGB. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.  Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung bleibt unberührt. Eine Ausweitung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers eine gesonderte Transportversicherung vor Transportbeginn abgeschlossen wird.

9.    Für Transporte  über die Geltungszone gem. GüKG hinaus finden die Vorschriften des HGB und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend  Anwendung.

10.  Wird bei Overnight- und Internationalen Transporten eine garantierte Laufzeit der Sendungen nicht eingehalten, so ist die Höhe der Ersatzleistung durch die Höhe des Beförderungsentgeltes je Auftrag für diese Sendung begrenzt. Höhere Gewalt jeder Art    (Wetterverhältnisse, Aussperrung, behördliche Hindernisse, Krieg, Unruhen etc.) oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Tagesablauf mittelbar beeinflussen, entbinden den Frachtführer von jeder Laufzeitzusage.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit de übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, daß der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

12.  Der Transportauftrag  unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von DK. Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird auschließlich der Gerichtsstand Detmold vereinbart.

13. Sämtliche Ansprüche gegen DK sowie gegen beauftragte Kuriere und Unternehmen, Frachtführer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.

Stand:  01.01.2010